Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Aureon Systems GmbH

Kurfürst-Max-Siedlung 1b · 82377 Penzberg

Version 1.0

Stand 03. März 2026

Status Erstfassung

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Aureon Systems GmbH, Kurfürst-Max-Siedlung 1b, 82377 Penzberg (nachfolgend „Anbieter”), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Aureon Systems GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simon Eichbichler & Nikolas Maier, Kurfürst-Max-Siedlung 1b, 82377 Penzberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 309146.

Der Anbieter betreibt folgende Marken und Vertriebskanäle:

  • Argentium Shop Europe – Online-Shop für Edelmetall-Halbzeuge, Legierungen und Zubehör (argentium-shop.eu)
  • JFD – Jewelry, Function & Design – Schmuckguss, individuelle Fertigungsaufträge und Designleistungen (jfd-jewelry.com)

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop sowie in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).

3.2 Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen” / „Kostenpflichtig bestellen” bzw. durch Unterzeichnung und Rücksendung eines schriftlichen Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.

3.3 Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Diese stellt lediglich eine Eingangsbestätigung dar und keine Annahme des Angebots. Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Versand der Ware oder durch eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung zustande (§ 151 BGB).

3.4 Bei individuellen Fertigungs- und Gussaufträgen (JFD) kommt der Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Änderungen aufgrund technischen Fortschritts oder gesetzlicher Anforderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.5 Für individuelle Guss- und Fertigungsaufträge, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden, ist der Anbieter berechtigt, vor Produktionsbeginn eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

3.6 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen technischen Unterlagen des Anbieters behält sich dieser sämtliche eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Solche Unterlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Preise und Versandkosten

4.1 Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Bei Produkten, die Edelmetalle (insbesondere Silber, Gold, Platin oder Argentium) enthalten, richtet sich der Materialpreisanteil nach dem tagesaktuellen Edelmetallkurs gemäß der veröffentlichten Notierung von Bauer-Walser unter: https://www.bauer-walser.de/aktuelles/edelmetallkurse. Maßgeblich ist der Kurs am Tag der Auftragsbestätigung bzw. der Materialbereitstellung. Zusätzlich fällt ein Bearbeitungs- und Handelszuschlag an. Angebotene Preise sind daher freibleibend, soweit sie auf variablen Edelmetallkursen basieren; die endgültige Rechnungssumme kann vom Angebotspreis abweichen.

4.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können Versandkosten anfallen. Die Höhe der Versandkosten wird im Bestellprozess deutlich angegeben. Für gewerbliche Kunden gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Versandkosten (mindestens 11,90 € exkl. MwSt.).

4.4 Bei Versand ins Ausland können zusätzliche Zölle, Steuern oder Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat und die nicht im Kaufpreis enthalten sind.

4.5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Anbieters bzw. des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. In Datenblättern, Broschüren und sonstigem Informationsmaterial enthaltene Angaben dienen nur als Richtschnur und werden nur verbindlicher Vertragsinhalt, wenn der Anbieter dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach der Art des Auftrags:

a) Shop-Bestellungen (Argentium Shop Europe – Standardprodukte aus dem Online-Shop): Zahlung wahlweise per Vorkasse (Überweisung), Rechnung, PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Rechnung über Klarna. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.

b) Guss- und individuelle Fertigungsaufträge (JFD – Jewelry, Function & Design sowie alle individuell gefertigten oder nach Kundenspezifikation hergestellten Aufträge): Die verfügbaren Zahlungsarten werden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Anbieter ist berechtigt, für einzelne Aufträge Vorkasse (Überweisung), Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Sofern Vorkasse vereinbart wird, beginnt die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters.

5.2 Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Bei Vorkasse-Aufträgen ist die Zahlung unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung fällig. Sofern Metalle gesondert berechnet werden, sind diese innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto zahlbar.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde. Dies gilt nicht für Verbraucher.

5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

5.6 Nur gegenüber Unternehmern: Werden Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers begründen, werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung und Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt in der Regel per UPS oder einem vergleichbaren Versanddienstleister.

6.2 Die Lieferzeit beträgt:

  • Standardbestellungen im Online-Shop (Argentium Shop Europe): in der Regel 5–7 Werktage ab Vertragsschluss und Zahlungseingang.
  • Individuelle Guss- und Fertigungsaufträge (JFD – Jewelry, Function & Design): in der Regel 4–6 Wochen ab Auftragsbestätigung und vollständiger Materialbereitstellung sowie vollständigem Zahlungseingang.

Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder der Liefergegenstand das Lager verlassen hat. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.

6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt: Die Gefahr geht erst über, wenn die Ware dem Verbraucher oder einer von ihm bestimmten Person übergeben wird. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.4 Sollte das bestellte Produkt nicht verfügbar sein, weil der Anbieter ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird (Selbstbelieferungsvorbehalt), ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

6.5 Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeder Art, behördliche Anordnungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen) berechtigen den Anbieter zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern das Hindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern des Anbieters eintreten oder während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

6.6 Teillieferungen: Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Teillieferungen nur nach vorheriger Absprache.

7. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

7.1 Wenn Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

7.2 Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt insbesondere für alle individuellen Guss- und Fertigungsaufträge bei JFD – Jewelry, Function & Design, bei denen die Ware nach Kundenspezifikation, mit kundeneigenem Material oder nach individuellen Maßen und Designs gefertigt wird.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist) die Ware in Besitz genommen haben bzw. bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung: ab dem Tag, an dem Sie oder ein benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Aureon Systems GmbH
Kurfürst-Max-Siedlung 1b
82377 Penzberg
Telefon: +49 173 1606010
E-Mail: info@argentium-shop.eu / info@jfd-jewelry.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Aureon Systems GmbH, Kurfürst-Max-Siedlung 1b, 82377 Penzberg
E-Mail: info@jfd-jewelry.com / info@argentium-shop.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  • Bestellt am: __________ / erhalten am: __________
  • Name des/der Verbraucher(s): __________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
  • Datum: __________

(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis für Unternehmer: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters (einfacher Eigentumsvorbehalt).

8.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt (nur gegenüber Unternehmern): Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen des Anbieters um mehr als 20 %, ist der Anbieter zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

8.3 Weiterveräußerung (nur gegenüber Unternehmern): Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Der Anbieter behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

8.4 Be- und Verarbeitung (nur gegenüber Unternehmern): Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Anbieters. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

8.5 Zugriff Dritter (nur gegenüber Unternehmern): Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Anbieter auf sein Eigentum hinzuweisen. Der Auftraggeber hat den Anbieter bei der Geltendmachung seines Eigentums zu unterstützen. Einen Besitz- oder Geschäftssitzwechsel hat der Auftraggeber dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

8.6 Versicherungspflicht (nur gegenüber Unternehmern): Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware sorgfältig für den Anbieter. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Risiken auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche aus Versicherungsfällen bezüglich der Vorbehaltsware in Höhe der Forderungen des Anbieters an diesen ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.

9. Gewährleistung und Mängelhaftung

9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

9.2 Gegenüber Unternehmern gilt abweichend: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechte an Grundstücken), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke) sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die verkürzten Verjährungsfristen gelten – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs – auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen.

9.3 Offensichtliche Mängel sind vom Unternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt. Der Auftraggeber trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.4 Natürliche Materialveränderungen (z. B. Anlaufen von Silber, Patina, Oxidation) sowie handwerklich bedingte, branchenübliche Toleranzen bei Gusserzeugnissen stellen keinen Sachmangel dar. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und/oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

9.5 Der Anbieter leistet bei Mängeln zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verbraucher haben bei Mängeln vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Verbrauchers). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Anbieter die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

9.6 Mängelrüge-Obliegenheit bei Weiterveräußerung (nur gegenüber Unternehmern): Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich über jede Sachmängelrüge seiner Käufer zu benachrichtigen und eine angemessene Frist abzuwarten, bis der Anbieter über das weitere Vorgehen im Rahmen der Nacherfüllung entschieden hat. Erst nach der Entscheidung des Anbieters darf der Auftraggeber selbst mit einer Reparatur beginnen, eine Neulieferung zusagen oder sich auf die Unzumutbarkeit der gewählten Nacherfüllungsalternative berufen. Auf Verlangen des Anbieters hat der Auftraggeber das beanstandete Produkt einzusenden.

9.7 Keine Beschaffenheitsgarantien bei Weiterveräußerung (nur gegenüber Unternehmern): Falls die Ware an private Endverbraucher weiterveräußert wird, darf der Auftraggeber keine über die Produktbeschreibung des Anbieters hinausgehenden Beschaffenheitsgarantien abgeben.

9.8 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen entstanden sind, sofern sie nicht auf Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.2 Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, bei denen die gesetzliche Haftung uneingeschränkt gilt.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingend gesetzlich geregelter Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien. Eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.6 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.

10.7 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

11. Besondere Bedingungen für Guss- und Fertigungsaufträge

Die nachfolgenden Ziffern 11.1 bis 11.12 gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B, Unternehmer gem. § 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich auch für Verbraucher für anwendbar erklärt.

11.1 Rohguss / Lieferzustand: Gusserzeugnisse werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, als Rohguss ohne weitere Nachbearbeitung (kein Schleifen, Polieren, Setzen oder Galvanisieren) geliefert. Der Auftraggeber ist für die Weiterverarbeitung selbst verantwortlich. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Rohgusses.

11.2 Modell- und Formrisiko: Das Risiko für vom Auftraggeber bereitgestellte oder in Auftrag gegebene Modelle, Wachse, Druckdateien und Formen (inkl. Gummi- und Silikonformen) liegt beim Auftraggeber. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Qualitätsmängel, die auf fehlerhafte oder ungeeignete Modellvorlagen zurückzuführen sind. Ist ein Modell druck- oder temperaturempfindlich, ist ausschließlich die Herstellung einer Silikonform möglich; dies gilt insbesondere für hohle Modelle. Wird dies vom Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung vermerkt, ist eine Haftung des Anbieters bei Beschädigung durch Gummiabformung ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht des Anbieters bei Verlust eines Modells beschränkt sich auf den Materialwert des Modells, höchstens jedoch auf 150,00 € je Modell.

11.3 Feilwachs, Plotwachs und CAD-Wachsmodelle: Der Guss mit aus Feilwachs, Plotwachs oder CAD/CAM-Wachs hergestellten Modellen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers. Der Anbieter empfiehlt grundsätzlich die kostenpflichtige Herstellung einer Silikonform. Besteht der Auftraggeber auf dem Direktguss vom Wachsmodell, ist jegliche Haftung des Anbieters, auch hinsichtlich eventueller Mängelrügen, ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei aus Feilwachs hergestellten Modellen ein einwandfreier Guss nicht erwartet werden kann.

11.4 Steinrisiko: Das Risiko für Beschädigungen, Verfärbungen, Risse oder den Verlust von Edelsteinen, Halbedelsteinen oder anderen eingesetzten Materialien durch den thermischen Gussprozess trägt der Auftraggeber. Der Anbieter empfiehlt, gussungeeignete Steine vor dem Gussprozess zu entfernen. Weist der Auftraggeber den Anbieter an, steinbesetzte Stücke zu gießen, geschieht dies auf ausdrückliches Risiko des Auftraggebers. Der Anbieter ist von jeder Haftung freigestellt.

11.5 Kundeneigenes Metall (Einschmelzung): Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er Eigentümer des bereitgestellten Metalls ist oder zur Verfügung darüber berechtigt ist und dass das Metall in seinem freien Eigentum steht. Die benötigte Metall-Legierung ist inklusive Verarbeitungsverlust bei Auftragserteilung, spätestens aber vor Fertigstellung der Güsse anzuliefern. Technisch unvermeidliche Materialverluste durch Einschmelzung, Abbrand, Oxidation und Schlackenbildung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Anbieter haftet nicht für Legierungsverunreinigungen durch unbekannte oder falsch deklarierte Materialien des Auftraggebers. Die Kosten einer erforderlichen Legierungsanalyse trägt der Auftraggeber. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der Feingehaltsangabe des vom Auftraggeber oder dessen Lieferanten zur Verfügung gestellten Gussmaterials.

11.6 Metallkonto und Materialverrechnung: Stellt der Anbieter Edelmetall bereit, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Spotpreises am Tag der Ausführung zuzüglich des vereinbarten Handelszuschlags. Restmengen können auf einem internen Metallkonto gutgeschrieben oder auf Wunsch des Auftraggebers in physischer Form herausgegeben werden (Mindestmenge gemäß aktueller Preisliste). Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vom Anbieter für ihn geführtes Metallkonto jederzeit auf Verlangen des Anbieters unverzüglich auszugleichen. Sollte sich der Einkaufspreis für Feinmetalle nach Fälligkeit der Rechnung ändern und die Rechnung noch nicht beglichen sein, behält sich der Anbieter eine entsprechende Nachbelastung zum aktuellen Tageskurs vor. Bei Zahlungsverzug und gleichzeitigem Guthaben auf dem Metallkonto des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, seine Forderung mit dem Guthaben zum aktuellen Tageskurs zu verrechnen.

11.7 Formenlagerung und -vernichtung: Vom Anbieter im Rahmen eines Auftrags erstellte Formen (Gummiformen, Silikonformen, Wachsmodelle) verbleiben im Eigentum des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Kosten der Formherstellung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, geht das Eigentum an der Form auf den Auftraggeber über. Die Formen werden beim Anbieter sorgfältig aufbewahrt und stehen nur dem Modellanlieferer für Nachbestellungen zur Verfügung. Der Auftraggeber kann jederzeit die Herausgabe seiner Formen verlangen, es sei denn, er befindet sich in Zahlungsverzug. Herausgabe oder Übertragung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. gesonderter Vergütung. Nach 5 Jahren ohne Folgeauftrag ist der Anbieter berechtigt, die Formen zu vernichten, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor der Vernichtung.

11.8 Stornierung und Aufwandsentschädigung: Bei Stornierung eines Auftrags nach Produktionsbeginn werden mindestens 10 % des Auftragswertes netto als Aufwandsentschädigung zuzüglich aller bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Materialkosten und Fremdleistungskosten in Rechnung gestellt. Bei vollständig abgeschlossener Produktion ist der volle Auftragswert fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

11.9 Annahmeverzug: Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Ware nicht binnen vier Wochen nach Fertigstellungsmitteilung ab, ist der Anbieter berechtigt, ab dem Ende dieser Frist Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswertes pro angefangenem Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 %, in Rechnung zu stellen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt beiden Parteien unbenommen. Nach weiteren drei Monaten der Nichtabnahme ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; bereits geleistete Zahlungen werden unter Abzug entstandener Kosten erstattet.

11.10 Modellschutz und Urheberrecht: Der Anbieter sichert Modellschutz zu. Der Auftraggeber versichert, dass die seinen Modellen zugrunde liegenden Ideen sein freies geistiges Eigentum sind oder seine Aufträge in Lizenz des Urheberrechts- oder sonstigen Schutzrechtsinhabers erfolgen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber seine Lizenzberechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Vorlagen resultieren.

11.11 IP-Abtretung bei Zahlungsverzug (nur gegenüber Unternehmern): Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Auftraggeber hiermit sein etwaiges Schutzrecht (Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht etc.) an den vom Anbieter bearbeiteten Modellen, den zugrunde liegenden Entwürfen, Mustern und Ideen an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung dient ausschließlich der Sicherung und wird mit vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen auflösend bedingt.

11.12 Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, neue Aufträge abzulehnen sowie laufende Anfertigungen und Auslieferungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzubehalten.

12. Verbraucherschutz bei Guss- und Individualaufträgen (B2C)

12.1 Verbraucher, die Guss- oder Individualfertigungsaufträge bei JFD – Jewelry, Function & Design erteilen, haben die gleichen Rechte wie in §§ 7 und 9 dieser AGB beschrieben. Die in § 11 genannten B2B-Klauseln gelten gegenüber Verbrauchern nicht, soweit sie gesetzliche Verbraucherrechte einschränken würden.

12.2 Verbraucher, die einen individuellen Gussauftrag erteilen, erhalten vor Produktionsbeginn eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Beschreibung der Leistung, des Materials, der Kosten und der voraussichtlichen Lieferzeit.

12.3 Individuelle Gussaufträge für Verbraucher werden ausschließlich per Vorkasse (Überweisung) abgerechnet. Die Produktion beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

12.4 Verbraucher werden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei individuell nach Kundenspezifikation gefertigten Gusserzeugnissen das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist. Die Zustimmung des Verbrauchers hierzu wird vor Produktionsbeginn ausdrücklich eingeholt.

12.5 Rohguss wird auch gegenüber Verbrauchern als Rohguss ohne Nachbearbeitung geliefert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verbraucher werden vor Auftragserteilung auf diesen Lieferzustand hingewiesen.

12.6 Auch gegenüber Verbrauchern gilt: Das Steinrisiko und das Risiko für aus Feilwachs, Plotwachs oder CAD-Wachs hergestellte Modelle liegt beim Auftraggeber, sofern der Verbraucher vor Auftragserteilung ausdrücklich und verständlich auf diese Risiken hingewiesen wurde und sein Einverständnis erklärt hat. Die gesetzliche Gewährleistung für vom Anbieter zu vertretende Mängel bleibt hiervon unberührt.

13. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@argentium-shop.eu / info@jfd-jewelry.com

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf den Websites des Anbieters abrufbar ist:

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entgegenstehen.

15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters in Penzberg. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.4 Diese AGB können in elektronischer Form übermittelt und durch elektronische Zustimmung (z. B. Checkbox im Bestellprozess, Bestätigungs-E-Mail) angenommen werden. Die elektronische Zustimmung gilt als rechtsverbindliche Annahme.

15.5 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf den Websites des Anbieters abrufbar.

Stand: März 2026 – Aureon Systems GmbH, Kurfürst-Max-Siedlung 1b, 82377 Penzberg | HRB 309146, Amtsgericht München

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